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Die Service Card - ein modernes und effizientes Instrument zur Abwicklung der Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und für Leistungsempfänger nach § 31 SGB II
Mit der Service Card steht den Landkreisen und Kommunen ein modernes und zugleich effizientes Instrument zur Abwicklung der Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), sowie im Rahmen des § 31 SGB II zur Verfügung. Als geschlossenes Geldkartensystem ermöglicht die Service Card eine optimale, zweckbestimmte Leistungsgewährung und überlässt den Asylbewerbern ein gewisses Maß an Eigenverantwortung.
Die gespeicherten Guthaben können centgenau abgebucht werden. Durch das Offline-Verfahren ist ein Überziehen der Karten nicht möglich. Des weiteren schützt ein PIN-Code vor Missbrauch.
So funktioniert das Service Card System!
Gesetzliche Grundlagen
Sie haben noch Fragen zu unserem Service Card System - dann kontaktieren Sie uns.
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