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So einfach funktioniert das Service Gutschein System:
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Das Gutscheinsystem funktioniert als Kreislauf. Zu Beginn übermittelt das Sozialamt seine Bestellung mit den Leistungsansprüchen per Datei oder Liste an Accor Services. Accor Services liefert die gewünschten Service Gutscheine termingerecht in den entsprechenden Stückelungen oder vorsortiert im Kuvert.
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Das Sozialamt zahlt die Gutscheine an die Asylbewerber oder Leistungsempfänger nach § 31 SGB II, die dann in den Einlösestellen ihre Einkäufe tätigen können. Die vertragliche Bindung der Einlösestellen erfolgt durch Accor Services.
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Nach Ablauf der Einlösefrist überweist Accor Services die Einkaufsbeträge an die Geschäfte und übernimmt somit die komplette Abrechnungsarbeit, so dass das Sozialamt vom Verwaltungsaufwand entlastet wird. Die nicht eingelösten Gutscheinbeträge fließen an das Sozialamt zurück.
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