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Das Service Gutschein System - eine direkte, sichere und zweckgebundene Weiterleitung von Sozialleistungen für Asylbewerber und Leistungsempfänger nach § 31 SGB II, zur Erfüllung des Sachleistungsprinzips

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung gehen immer mehr Kommunen und Landkreise dazu über, auch bei der Leistungserbringung für Asylbewerber und für Leistungsempfänger nach § 31 SGB II die Verfahrensabläufe zu vereinfachen, um auf diese Weise Kosten einzusparen. Diese positiven Einspareffekte lassen sich insbesondere über ein Gutscheinsystem erzielen, bei dem die Leistungsverantwortung erhalten bleibt, die verwaltungstechnische Abwicklung aber komplett von einem privaten Dienstleister erledigt wird.
Das Gutscheinsystem von Accor Services sorgt für einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Staates und denen der betroffenen Menschen. Es ermöglicht die zweckbestimmte Selbstversorgung der Leistungsempfänger entsprechend dem Sachleistungsprinzip. Die Asylbewerber können ihre Einkäufe (Lebensmittel, Bekleidung, Hygieneartikel) in einer Vielzahl von angeschlossenen Geschäften mittels Gutscheinen selbständig tätigen.
Das Gutscheinsystem von Accor Services ist die kostengünstigste Lösung zur Sicherstellung einer umfassenden und flächendeckenden Versorgung von Asylbewerbern und Leistungsempfänger nach § 31 SGB II.
So funktioniert das Service Gutschein System!
Gesetzliche Grundlagen
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